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WEITERBILDUNG KOMPLEMENTÄRE PFLEGE – AROMAPFLEGEDie Weiterbildung „Komplementäre Pflege – Aromapflege“ nach §64 GuKG vermittelt allen in der professionellen Pflege Tätigen wissenschaftlich fundiertes Wissen über Anwendungsformen der Aromapflege im eigen- und mitverantwortlichen Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege. Die Weiterbildung erfolgt gemäß Weiterbildungsverordnung (Gesundheits- und Krankenpflege- Weiterbildungsverordnung (GuK-WV) BGBl. II Nr. 453/2006). Sie beinhaltet 224 UE und wird berufsbegleitend durchgeführt. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung erhalten Sie einAbschlusszeugnis/Zertifikat (ärztlich geprüfte Aromatolog|n). Sie sind berechtigt, die Zusatzbezeichnung: „Komplementäre Pflege – Aromapflege“ zu tragen. |
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